Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältniss zwischen der kaz. Kaufmännisches Ausbildungszentrum Aarau AG (nachfolgend „Schule“ genannt) und ihren Lernenden (inkl. Lernenden im Praktikum) und deren gesetzlichen Vertretern.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular. Mit der Anmeldung akzeptieren die Lernenden und ihre gesetzlichen Vertreter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle geltenden Schulbestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Schule entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der Schule und den Lernenden und deren gesetzlichen Vertretern.
Lehrgang
Als Lehrgang im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der in der jeweiligen Anmeldung genannte Ausbildungs- bzw. Lehrgang (Kauffrau/Kaufmann EFZ, Handelsdiplom VSH usw.).
Verbindlichkeit des Schulgelds sowie der sonstigen Gebühren, Kosten und EntgelteDas Schulgeld ist für das erste Semester im Anmeldeformular verbindlich festgelegt. Für die nachfolgenden Semester behält sich die Schule Anpassungen des Schulgelds vor, insbesondere aufgrund von Teuerung, zusätzlichen Kosten, Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder zusätzlichen Lektionen. Bei allfälligen Repetitionen gilt das aktuelle Schulgeld der jeweiligen Klasse.
Bezüglich der sonstigen in den Anmeldeformularen bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Gebühren, Kosten und Entgelte besteht dasselbe Recht der Schule zur Anpassung.
Einschreibegebühren
Die Einschreibegebühr von CHF 250.00 sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert.
Lehrmittel
Die Schule bestimmt die für den jeweiligen Lehrgang erforderlichen Lehrmittel. Die Lehrmittel werden den Lernenden in der ersten Schulwoche ausgehändigt.
Die Lehrmittelkosten sind (unter Vorbehalt einer gegenteiligen Regelung in der Anmeldung) nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert. Die Lehrmittelkosten entsprechen den Listenpreisen der Lehrmittelanbieter (ohne Zuschlag). Zu den Lehrmittelkosten gehören auch die mit dem Unterricht bzw. der Ausbildung zusammenhängenden Lizenzgebühren.
Technische Hilfsmittel
Die Lernenden haben die für den Unterricht bzw. die Ausbildung erforderlichen und tauglichen technischen Hilfsmittel (v.a. Laptop) auf eigene Kosten bereitzustellen sowie fachgemäss zu benutzen und zu unterhalten.
Tastaturschreiben
Sämtliche Lernenden (ausgenommen jene im Lehrgang „Handelsdiplom VSH, dipl. Kauffrau/Kaufmann VSH“ und jene im „Vorbereitungskurs“) haben vor dem Beginn ihrer Ausbildung einen internen Test im Tastaturschreiben zu absolvieren. Jene Lernenden, welche den Test nicht bestehen, sind verpflichtet, einen internen Tastaturschreibkurs zu absolvieren.
Zusatzkosten
Interne und externe Prüfungsgebühren inkl. Gebühren für Nachprüfungen sowie Entgelte für Tastaturschreiben, für Coaching, für Projekte und für administrativen Zusatzaufwand sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert.
Promotions- und Prüfungsreglement
Alle Lernenden erhalten das Promotions- und Prüfungsreglement zu Beginn des Lehrgangs. Es regelt u.a. die Notengebung, die Prüfungsfächer, die Bedingungen für die Zeugnis- und Diplomabgabe sowie die Promotion ins nächste Semester.
Unterrichtsmethoden und Lehrgänge bzw. Lehrpläne
Die Schule entscheidet über die Unterrichtsmethoden, insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen Methoden, und über die Lehrgänge bzw. Lehrpläne. Die Unterrichtsmethoden und die Lehrgänge bzw. Lehrpläne können jederzeit aus zureichenden Gründen angepasst und verändert werden. Die Schule hält sich an den Nationalen Lehrplan und die Vorgaben der jeweiligen Verbände.
Höhere Gewalt
Kann der Unterricht infolge höherer Gewalt (z. B. Pandemie oder behördliche Anordnungen) nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgelds oder auf eine Entschädigung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des nicht zwingenden Internationalen Privatrechts und des nicht zwingenden Internationalen Zivilprozessrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Schule.
Zahlungsbedingungen / zahlungspflichtige Schuldner
Das Schulgeld wird (unter Vorbehalt einer anderweitigen Regelung in der Anmeldung) semesterweise im Voraus fakturiert und ist innert 15 Tagen nach Fakturierung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Lehrmittelkosten sowie die sonstigen Gebühren, Kosten und Entgelte sind innert 15 Tagen nach Fakturierung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Rechnungen, die per Post versandt werden, werden dem Rechnungsadressaten zusätzlich CHF 2.00 in Rechnung gestellt.
Zahlungsverzug erhebt die Schule Verzugszinsen, Mahngebühren von CHF 10.00 pro Mahnung sowie Inkassokosten.
Zeugnisse und Diplome werden nur herausgegeben, sofern sämtliche finanzielle Verpflichtungen erfüllt wurden.
Zahlungspflichtige (Solidar)Schuldner der von der Schule fakturierten Schulgelder, Lehrmittelkosten sowie sonstige Gebühren, Kosten und Entgelte sind jene Personen (Lernende, gesetzliche Vertreter usw.), welche die Anmeldung unterzeichnet haben.
Rücktritt der Lernenden vor Lehrgangsbeginn
Ein Rücktritt der Lernenden ist bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Kostenfolge für die Lernenden möglich; ausgenommen sind die Einschreibegebühren, die dennoch bezahlt werden müssen. Bei einem Rücktritt ab 29 bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden zusätzlich die bereits bestellten Lehrmittel in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt während der 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ist zusätzlich das Schulgeld für die ersten zwei Wochen geschuldet.
Die Rücktritte der Lernenden haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Für die Ermittlung der Fristen gilt das Datum des Zugangs des Rücktrittschreibens bei der Schule.
Kündigung während des Lehrgangs
Lehrgänge, die länger als ein Semester dauern, können von den Lernenden ab dem Beginn des Lehrgangs auf jedes Semesterende schriftlich per Einschreiben gekündigt werden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. Erfolgt keine form- und fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Lehrgang jeweils automatisch um ein weiteres Semester. Eine Kündigung der Lernenden auf einen Termin vor Ende des Semesters ist nicht möglich.
Die Kündigung durch die Schule ist in begründeten Fällen (z. B. mangelnder Leistungswille, unentschuldigtes Fernbleiben, disziplinarische Gründe sowie Nichteinhaltung der Schul- und Hausordnung oder des Absenzenreglements) auf ein Semesterende, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, möglich. Aus wichtigen Gründen kann die Schule fristlos kündigen oder den sofortigen Abbruch der Ausbildung verfügen, dies insbesondere bei Zahlungsausständen oder bei gravierender Störung des Schulbetriebs. Die Kündigung der Schule hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Im Fall der Kündigung nach Lehrgangsbeginn bzw. im Fall des Austritts der Lernenden während des Semesters bleiben die finanziellen Verpflichtungen der Lernenden und der zahlungspflichtigen Schuldner unverändert bestehen. Das Schulgeld sowie die sonstigen Gebühren, Kosten und Entgelte sind für das gesamte Semester geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Schulgelds sowie der bezahlten Gebühren, Kosten und Entgelte für das betreffende Semester. Auch sind das für das betreffende Semester noch nicht bezahlte Schulgeld sowie die für das betreffende Semester noch nicht bezahlten Gebühren, Kosten und Entgelte vollumfänglich geschuldet.
Versicherung und Haftung
Die Lernenden sind selbst für eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden persönlicher Gegenstände.
Unterricht und Durchführung
Die Schule behält sich Programm- und Stundenplanänderungen sowie Zusammenlegungen von Kursen oder Modulen vor. Kurse können bei ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt oder verschoben werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgelds oder auf eine Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.
Datenschutz
Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Lernende stimmen der Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen für schulinterne Werbezwecke zu. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich, jedoch bleibt die Nutzung der davor verwendeten Foto- und Videoaufnahmen gestattet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältniss zwischen der kaz. Kaufmännisches Ausbildungszentrum Aarau AG (nachfolgend „Schule“ genannt) und ihren Lernenden (inkl. Lernenden im Praktikum) und deren gesetzlichen Vertretern.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular. Mit der Anmeldung akzeptieren die Lernenden und ihre gesetzlichen Vertreter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle geltenden Schulbestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Schule entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der Schule und den Lernenden und deren gesetzlichen Vertretern.
Lehrgang
Als Lehrgang im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der in der jeweiligen Anmeldung genannte Ausbildungs- bzw. Lehrgang (Kauffrau/Kaufmann EFZ, Handelsdiplom VSH usw.).
Verbindlichkeit des Schulgelds sowie der sonstigen Gebühren, Kosten und EntgelteDas Schulgeld ist für das erste Semester im Anmeldeformular verbindlich festgelegt. Für die nachfolgenden Semester behält sich die Schule Anpassungen des Schulgelds vor, insbesondere aufgrund von Teuerung, zusätzlichen Kosten, Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder zusätzlichen Lektionen. Bei allfälligen Repetitionen gilt das aktuelle Schulgeld der jeweiligen Klasse.
Bezüglich der sonstigen in den Anmeldeformularen bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Gebühren, Kosten und Entgelte besteht dasselbe Recht der Schule zur Anpassung.
Einschreibegebühren
Die Einschreibegebühr von CHF 250.00 sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert.
Lehrmittel
Die Schule bestimmt die für den jeweiligen Lehrgang erforderlichen Lehrmittel. Die Lehrmittel werden den Lernenden in der ersten Schulwoche ausgehändigt.
Die Lehrmittelkosten sind (unter Vorbehalt einer gegenteiligen Regelung in der Anmeldung) nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert. Die Lehrmittelkosten entsprechen den Listenpreisen der Lehrmittelanbieter (ohne Zuschlag). Zu den Lehrmittelkosten gehören auch die mit dem Unterricht bzw. der Ausbildung zusammenhängenden Lizenzgebühren.
Technische Hilfsmittel
Die Lernenden haben die für den Unterricht bzw. die Ausbildung erforderlichen und tauglichen technischen Hilfsmittel (v.a. Laptop) auf eigene Kosten bereitzustellen sowie fachgemäss zu benutzen und zu unterhalten.
Tastaturschreiben
Sämtliche Lernenden (ausgenommen jene im Lehrgang „Handelsdiplom VSH, dipl. Kauffrau/Kaufmann VSH“ und jene im „Vorbereitungskurs“) haben vor dem Beginn ihrer Ausbildung einen internen Test im Tastaturschreiben zu absolvieren. Jene Lernenden, welche den Test nicht bestehen, sind verpflichtet, einen internen Tastaturschreibkurs zu absolvieren.
Zusatzkosten
Interne und externe Prüfungsgebühren inkl. Gebühren für Nachprüfungen sowie Entgelte für Tastaturschreiben, für Coaching, für Projekte und für administrativen Zusatzaufwand sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von der Schule separat fakturiert.
Promotions- und Prüfungsreglement
Alle Lernenden erhalten das Promotions- und Prüfungsreglement zu Beginn des Lehrgangs. Es regelt u.a. die Notengebung, die Prüfungsfächer, die Bedingungen für die Zeugnis- und Diplomabgabe sowie die Promotion ins nächste Semester.
Unterrichtsmethoden und Lehrgänge bzw. Lehrpläne
Die Schule entscheidet über die Unterrichtsmethoden, insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen Methoden, und über die Lehrgänge bzw. Lehrpläne. Die Unterrichtsmethoden und die Lehrgänge bzw. Lehrpläne können jederzeit aus zureichenden Gründen angepasst und verändert werden. Die Schule hält sich an den Nationalen Lehrplan und die Vorgaben der jeweiligen Verbände.
Höhere Gewalt
Kann der Unterricht infolge höherer Gewalt (z. B. Pandemie oder behördliche Anordnungen) nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgelds oder auf eine Entschädigung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des nicht zwingenden Internationalen Privatrechts und des nicht zwingenden Internationalen Zivilprozessrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Schule.
Zahlungsbedingungen / zahlungspflichtige Schuldner
Das Schulgeld wird (unter Vorbehalt einer anderweitigen Regelung in der Anmeldung) semesterweise im Voraus fakturiert und ist innert 15 Tagen nach Fakturierung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Lehrmittelkosten sowie die sonstigen Gebühren, Kosten und Entgelte sind innert 15 Tagen nach Fakturierung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Rechnungen, die per Post versandt werden, werden dem Rechnungsadressaten zusätzlich CHF 2.00 in Rechnung gestellt.
Zahlungsverzug erhebt die Schule Verzugszinsen, Mahngebühren von CHF 10.00 pro Mahnung sowie Inkassokosten.
Zeugnisse und Diplome werden nur herausgegeben, sofern sämtliche finanzielle Verpflichtungen erfüllt wurden.
Zahlungspflichtige (Solidar)Schuldner der von der Schule fakturierten Schulgelder, Lehrmittelkosten sowie sonstige Gebühren, Kosten und Entgelte sind jene Personen (Lernende, gesetzliche Vertreter usw.), welche die Anmeldung unterzeichnet haben.
Rücktritt der Lernenden vor Lehrgangsbeginn
Ein Rücktritt der Lernenden ist bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Kostenfolge für die Lernenden möglich; ausgenommen sind die Einschreibegebühren, die dennoch bezahlt werden müssen. Bei einem Rücktritt ab 29 bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden zusätzlich die bereits bestellten Lehrmittel in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt während der 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ist zusätzlich das Schulgeld für die ersten zwei Wochen geschuldet.
Die Rücktritte der Lernenden haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Für die Ermittlung der Fristen gilt das Datum des Zugangs des Rücktrittschreibens bei der Schule.
Kündigung während des Lehrgangs
Lehrgänge, die länger als ein Semester dauern, können von den Lernenden ab dem Beginn des Lehrgangs auf jedes Semesterende schriftlich per Einschreiben gekündigt werden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. Erfolgt keine form- und fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Lehrgang jeweils automatisch um ein weiteres Semester. Eine Kündigung der Lernenden auf einen Termin vor Ende des Semesters ist nicht möglich.
Die Kündigung durch die Schule ist in begründeten Fällen (z. B. mangelnder Leistungswille, unentschuldigtes Fernbleiben, disziplinarische Gründe sowie Nichteinhaltung der Schul- und Hausordnung oder des Absenzenreglements) auf ein Semesterende, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, möglich. Aus wichtigen Gründen kann die Schule fristlos kündigen oder den sofortigen Abbruch der Ausbildung verfügen, dies insbesondere bei Zahlungsausständen oder bei gravierender Störung des Schulbetriebs. Die Kündigung der Schule hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Im Fall der Kündigung nach Lehrgangsbeginn bzw. im Fall des Austritts der Lernenden während des Semesters bleiben die finanziellen Verpflichtungen der Lernenden und der zahlungspflichtigen Schuldner unverändert bestehen. Das Schulgeld sowie die sonstigen Gebühren, Kosten und Entgelte sind für das gesamte Semester geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Schulgelds sowie der bezahlten Gebühren, Kosten und Entgelte für das betreffende Semester. Auch sind das für das betreffende Semester noch nicht bezahlte Schulgeld sowie die für das betreffende Semester noch nicht bezahlten Gebühren, Kosten und Entgelte vollumfänglich geschuldet.
Versicherung und Haftung
Die Lernenden sind selbst für eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden persönlicher Gegenstände.
Unterricht und Durchführung
Die Schule behält sich Programm- und Stundenplanänderungen sowie Zusammenlegungen von Kursen oder Modulen vor. Kurse können bei ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt oder verschoben werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgelds oder auf eine Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.
Datenschutz
Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Lernende stimmen der Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen für schulinterne Werbezwecke zu. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich, jedoch bleibt die Nutzung der davor verwendeten Foto- und Videoaufnahmen gestattet.